Lieferantenerklärung

Lieferantenerklärung Zolltarifnummer, Herkunftsland

Auskunft über das Herkunftsland/Einkaufsland der einzelnen Waren, sowie den Warencode (Zolltarifnummer) finden Sie auf unserem Lieferschein bzw. der Rechnung.

Bitte beachten Sie:

  • bei dem Herkunftsland handelt es sich nicht um den Präferenzursprung

  • wir erstellen keine Langzeitlieferantenerklärung! 

Dual-Use-Güter

Mit der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 (EG-Dual-Use-VO) hat die EU für alle EU-Mitgliedstaaten gemeinsame Genehmigungspflichten und Verfahrenweisen bei der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck festgelegt. Hierbei handelt es sich um Güter, die sowohl zivil als auch militärisch nutzbar sind (z.B. bestimmte Chemikalien, Maschinen, Technologien und Werkstoffe, aber insbesondere auch Software oder Technologien).
Eine Überprüfung, ob von uns vertriebene Waren Dual-Use Güter darstellen können, wird von uns nicht durchgeführt. Bitte beachten Sie bei geplanter Ausfuhr, dass auch nach Artikel 3 der EG-Dual-Use-VO die Ausfuhr von nicht gelisteten Dual-Use-Gütern genehmigungspflichtig sein kann.